Im Bereich des Arbeitsrechts werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem in folgenden Kernbereichen beraten und vertreten:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeugnissen
  • Lohnansprüche, Überstundenansprüche
  • Urlaubsanspruch
  • Änderungskündigung
  • Sperrzeit des Arbeitslosengeldes
  • Scheinselbstständigkeit

 

Hinweis:
Wenn Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt worden ist, dann warten Sie nicht lange ab, denn eine sogenannte Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ansonsten wird die Kündigung als rechtswirksam angesehen. Je nach Ihren Wünschen setze ich mich für eine Weiterbeschäftigung oder hohe Abfindung ein.

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